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AGB

§ 1 Geltungsbereich

Angebote und Leistungen von Eichhornfilm erfolgen aufgrund folgender Bedingungen. Der Auftraggeber stimmt diesen Bedingungen mit der Unterzeichnung des Auftrages oder der Bestätigung des Auftrages per Email zu. Es ist nicht notwendig, dass Eichhornfilm dem Auftrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beifügt. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Auftrages. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers können jederzeit auf der Internetseite eingesehen werden. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Absprachen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

§ 2 Vertragsschluss

Verträge zwischen Eichhornfilm und dem Auftraggeber kommen erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, die auch per Email erfolgen kann. Aus dieser ergibt sich auch der Leistungsumfang, den Eichhornfilm zu erbringen hat. Dies basiert auf einem ausführlichen Gespräch und einer Leistungsbeschreibung, die der Auftraggeber vor der Auftragsbestätigung Eichhornfilm zur Verfügung stellt. Bei den im Werbe- oder Onlineauftritt genannten Preisen, handelt es sich um unverbindliche Angebote – verbindliche Preisangaben werden erst in Einzelgesprächen mit dem Auftraggeber nach der Bedarfsermittlung gemacht. Eichhornfilm bestimmt den Einsatz der Mitarbeiter nach Verfügbarkeit und behält sich das Recht vor eventuell notwendigen Austausch vorzunehmen.

§ 3 Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart, gilt folgende Zahlungsweise:
Der Rechnungsbetrag ist bis spätestens 14 Tage nach dem Erhalt der Rechnung zu entrichten. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das von Eichhornfilm angegebene Konto im Inland. Alle Preisangaben sind endgültig.

§ 4 Vertragsrücktritt

Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so sind folgende Entschädigungen fällig:
4 Wochen – 1 Tag vor dem ersten Drehtermin: 30% des Gesamtbetrages.
Am Drehtag: 50% des Gesamtbetrages.

§ 5 Gewährleistung

Ist das Produkt, z.B. der USB Stick schadhaft, verpflichtet sich Eichhornfilm zu Ersatz oder Verbesserungen. Dafür ist es notwendig, dass der Auftragsgeber das Produkt an Eichhornfilm zurücksendet.

§ 6 Haftungsbeschränkungen

Eichhornfilm liefert die Filme und Bilder dem Auftraggeber online als digitale Filmdatei oder als Bildarchiv aus. Eichhornfilm haftet nicht bei Nichtgefallen sofern die Vorstellungen oder Wünsche des Auftraggebers zuvor nicht deutlich dargestellt wurden. Eichhornfilm haftet nicht bei technischen Störungen der Kameraausrüstung. Schadensersatz durch technische Probleme (z.B. bei Dreharbeiten) leistet Eichhornfilm nur nach eigenem Ermessen und nur im Rahmen von Wertminderungen. Im Übrigen ist die Haftung seitens Eichhornfilm auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Schadensersatz leistet Eichhornfilm nur in Höhe der getätigten Anzahlung, da bei nicht Erfüllung durch höhere Gewalt kein Einfluss von Eichhornfilm genommen werden kann.

§ 7 Eigentumsvorbehalt und Übergang der Rechte

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars Eigentum von Eichhornfilm. Erst nach vollständiger Bezahlung gehen alle Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über. Dem fertigen Filmwerk / Fotowerk wird an geeigneter Stelle als Urheberhinweis das Logo von Eichhornfilm hinzugefügt.  Der Auftraggeber darf sich beliebig viele Kopien für eigene Zwecke herstellen und ein Copyright-Vermerk von Eichhornfilm auf dem Datenträger sichtbar ist. Änderungen an dem fertigen Filmwerk bedürfen der schriftlichen Freigabe von Eichhornfilm. Etwaige Musiklizenzen werden im Auftrag des Auftraggebers gekauft und bei Abgabe des Projektes dem Auftraggeber übergeben.

§ 8 Lieferzeiten

Lieferzeiten müssen vereinbart werden. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Frist zur Ausübung gesetzlich zustehender Schritte berechtigt.

§ 9 Aufrechnungsverbot

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Aufrechnungen oder Zurückbehaltung zu veranlassen, es sei denn, die Gegenforderungen sind von Eichhornfilm nicht bestritten.

§ 10 Rücktrittsvorbehalt

Modifiziert der Auftraggeber seine Wünsche in einem erheblichen Umfang nach Vertragsabschluss, so behält sich Eichhornfilm das Recht vor, von dem Auftrag zurückzutreten.

§ 11 Dienstleistungsauftrag

Sofern der Auftraggeber Eichhornfilm für einen Unternehmensfilm oder ein Fotoshooting beauftragt, arbeitet Eichhornfilm ausschließlich im Rahmen eines Dienstleistungsauftrages zur Erstellung eines filmischen oder fotografischen Dokumentes, welches das Ereignis mit all seinen relevanten Eigenschaften zeigt. Eichhornfilm filmt und fotografiert das Ereignis für den Auftraggeber und zu keinem anderen Zweck. Daher ergibt sich für den Auftraggeber die Verpflichtung alle relevanten Personen zu informieren, dass ein filmisches Dokument erstellt wird, sowie alle Drehgenehmigungen und Nutzungsrechte vorab einzuholen, dass Eichhornfilm die vertragliche Leistung ausführen kann. Dies gilt sowohl im Bezug auf Örtlichkeiten, Personen und Kunstwerke, die an dem Drehtag gefilmt werden könnten.

§ 12 Nutzung des Materiales

Eichhornfilm behält sich vor, alle Materialien zu Präsentationszwecken und Eigenvermarkung zu verwenden.

§ 13 Urheberrecht, Rechte Dritter

Der Auftraggeber ist für den Inhalt des Films ausschließlich verantwortlich. Soweit Eichhornfilm wegen der Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Ausführung der vertraglichen Leistungen in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber Eichhornfilm von allen entsprechenden Ansprüchen frei. Insbesondere ist Eichhornfilm nicht verpflichtet, zu prüfen, ob bei der Ausführung der Dienstleistungen Rechtsverletzungen drohen. Eichhornfilm haftet nicht dafür, dass die erstellten Aufzeichnungen frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber übernimmt sämtliche an Eichhornfilm gestellten Forderungen bezüglich Rechte Dritter jeglicher Art. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten für die Rechte, Rechteeinholung und deren Verwendung. Etwaige Musiklizenzen werden im Auftrag des Auftraggebers von Eichhornfilm gekauft und bei Abgabe des Projektes dem Auftraggeber übergeben.

§ 14 Produktabnahme

Im Rahmen der Abnahme werden eventuelle Korrekturen des Auftraggebers protokolliert und zeitnah umgesetzt. Die erste Korrekturschleife ist kostenfrei, sofern sie nicht durch den Auftraggeber verschuldet wurde und grundlegende konzeptionelle Änderungen vorgenommen werden. Kostenpflichtige Änderungen werden nach dem aktuellen Stundensatz abgerechnet. Nach erfolgter Abnahme seitens des Auftraggebers, darf Eichhornfilm das fertige Werk zu eigenen Werbezwecken (z.B. Internetseiten, Flyern) nutzen. Dieser Bestimmung kann vor der Auftragserteilung widersprochen werden. Nach Abnahme gilt das Projekt als abgeschlossen und mit der Übergabe des Werkes, werden auch alle Layouts, Filmrohmaterial und Fotos nicht weiter archiviert. Die über den Auftraggeber gesammelten Daten werden nur für eigene Zwecke zur Fertigstellung des Werkes verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

§ 15 Datenschutz

Wenn Sie mit Eichhornfilm in Kontakt treten verarbeiten und nutzt Eichhornfilm nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes persönliche Daten, soweit dies für die Geschäftsbeziehung, insbesondere zur Abwicklung des Auftrages und Pflege der Kundenbeziehung notwendig ist. Eine Weitergabe an Dritte findet ausschließlich bei der Auslieferung statt. Ansonsten findet eine Weitergabe an Dritte nicht statt, es sei denn Eichhornfilm ist aufgrund bestehender Gesetze dazu verpflichtet. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht unentgeltlich den Datenbestand zu seiner Person einzusehen. Ferner hat der Auftraggeber das Recht Eichhornfilm zu einer Löschung dieser Daten zu veranlassen.

§ 16 Salvatorische Klausel

Diese Bedingungen bleiben auch dann verbindlich, sobald einzelne Paragraphen oder Punkte unwirksam werden.

§ 17 Recht, Gerichtsstand

Es gilt das deutsche Recht. München ist Gerichtsstand

Stand: 01.01.2022

Siegfried Eichhorn
Renkenstr. 21
82266 Inning a.Ammersee